AGB Händler
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die Unternehmereigenschaft des Bestellers ist auf unser Verlangen nachzuweisen.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos vornehmen sollten. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle unsere zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend, d.h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem wir dem Besteller eine Auftragsbestätigung oder die bestellte Ware mit Rechnung übersenden.
(2) Solange dem Verkäufer keine gegenteiligen Erklärungen des Bestellers vorliegen, darf der Verkäufer davon ausgehen, dass die Mitarbeiter des Bestellers berechtigt sind, gegenüber dem Verkäufer mit Wirkung für und gegen den Besteller verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
(3) Sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Regress. Eine Ersatzlieferung mit gleichwertigen oder höherwertigen Artikeln zum gleichen oder niedrigeren Preis behalten wir uns vor. Dies gilt auch für die im Katalog angegebenen Anbaugebiete.
§3 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preisangaben sind Nettopreise für Gewerbetreibende in der für Deutschland geltenden Währungseinheit (Euro). Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Die Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Katalogpreisen nicht enthalten und wird in jeweils gesetzlich gültiger Höhe zum Zeitpunkt der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Katalogpreise gelten bis zur Auflage des nächsten Händlerkatalogs. Alle bisherigen Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.
(2) Der Verkäufer behält sich vor, bei den im Katalog angebotenen Artikeln (z.B. wegen erheblicher Marktpreisschwankungen) angemessene Preisänderungen vorzunehmen. Im Falle einer Preisabweichung von den Katalogpreisen, wird der Besteller vor Abschluss des Kaufvertrages hierüber informiert.
(3) Dem Besteller steht frei, zu welchem Preis er die Ware an Dritte weiterveräußert. Unser Händlerkatalog enthält i.d.R. eine unverbindliche Preisempfehlung als Orientierungshilfe bei Weiterveräußerung der Ware an den Endverbraucher.
(4) Für den Versand innerhalb Deutschlands berechnen wir pro Bestellauftrag bei einem Warenwert netto von unter € 300,00 eine Versandkostenpauschale von € 9,00 netto. Für den Versand nach Österreich und in die Schweiz berechnen wir einmalig € 15,00 pro Bestellung. In alle weiteren Länder berechnen wir die aktuellen Versandkosten nach den Preis- und Lieferbedingungen der DPD, i.d.R. abhängig vom Gewicht der Lieferung.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Barverkauf: Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig, es sei denn mit dem Besteller wurde eine anderweitige Zahlungsvereinbarung getroffen.
(2) Lastschriftverfahren: Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug) gewähren wir zwei Prozent Skonto. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich für Neukunden bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von € 500,00. Der Bankeinzug erfolgt nach Lieferung der Ware. Sobald der Besteller eine Auftragsbestätigung oder die Ware erhalten hat, ist der Widerruf einer für diesen Bestellvorgang erteilten Bankeinzugsermächtigung gegenüber dem Verkäufer nicht mehr wirksam. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung für die Zukunft ist jederzeit möglich.
(3) Kauf auf Ziel (Rechnung): Ein Kauf auf Rechnung -ohne Vorauszahlung- ist möglich für Neukunden bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von € 500,00. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig.
(4) Zahlungsverzug tritt spätestens 7 Kalendertage nach Eintritt der Fälligkeit ein. Verzugszinsen werden ab Zahlungsverzug in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem geltenden jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen bei Kaufleuten nach dem HGB oder eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Für Mahnschreiben wird eine Mahnkostenpauschale von € 5,00 vereinbart. Dies gilt nicht für das erste Mahnschreiben, falls dieses erst verzugsbegründend ist.
(6) Bei Eintritt von Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, nach vorausgegangener Mahnung alle offenen, auch gestundeten Rechnungsbeträge aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen für alle noch offenen Rechnungsvorgänge gewährte Skonti oder Rabatte.
(7) Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann der Verkäufer nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten, weitere Leistungen und Lieferungen ablehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.
§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechts
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten ist.
§6 Lieferzeit
(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich verbindliche Lieferfristen bzw. Liefertermine zugesagt wurden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Betriebsräume des Bestellers zu betreten. Die Vertragsparteien genehmigen dies hiermit. Wir sind in diesem Falle berechtigt, uns selbst in den Besitz der Kaufsache zu setzen. Dem stimmt der Besteller ausdrücklich zu, sodass die Inbesitznahme keine verbotene Eigenmacht darstellt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist mit der Inbesitznahme nicht verbunden, es sei denn wir hätten dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich verkehrsüblicher Verwertungskosten anzurechnen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei Verkauf hochwertiger Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Maßnahmen zur Sicherung und Werterhaltung der Ware durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Forderungen gegen den Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung nehmen wir an. Sie gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, Zahlungseinstellung vorliegt oder ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt wird. Sobald dies der Fall ist, erlischt die Einziehungsbefugnis des Bestellers. Er ist dann verpflichtet uns die abgetretenen Forderungen und Anschriften seiner Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen und Angaben auszuhändigen und dem Drittschuldner die Abtretung bekannt zu geben.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Mit Erlöschen der Einziehungsbefugnis des Bestellers ist dieser nicht mehr berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder untrennbar zu vermischen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
§9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, Fehlmengen und Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(2) Mängelansprüche verjähren in einem Monat nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware an den Besteller. Sollte gebrauchte Ware Gegenstand des Kaufvertrages sein, ist die Gewährleistung des Verkäufers hierfür ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat bezüglich des Kaufgegenstandes eine arglistige Täuschung begangen oder eine Eigenschaft zugesichert. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Gesetz einen Gewährleistungsausschluss verbietet oder längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Rücksendungen aller Art sind freizumachen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware durch unser Verschulden einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Zudem muss uns in jedem Falle die Möglichkeit zur Überprüfung der gelieferten Ware gegeben werden, um Feststellungen darüber treffen zu können, ob ein Mangel besteht, der auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht verändern, beseitigen oder verkaufen bis mit dem Verkäufer über den Mangel eine einvernehmliche Regelung getroffen oder hierüber eine Beweissicherung bzw. ein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Bei Naturprodukten und Handarbeitsartikeln, wie z.B. ätherische Öle, Naturseifen, Holzaufsteller oder Räucherwerk handelt es sich um Produkte, die hinsichtlich Aussehen, Farbe, Muster und Geruch auch innerhalb einer Serie oder Liefercharge voneinander abweichen können. Es besteht kein Anspruch darauf, dass gelieferte Artikel mit der bildlichen Darstellung im Katalog identisch sind. Abweichungen stellen insoweit keinen Mangel dar. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Veränderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferanten gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§10 Umtausch
Ein Umtausch setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers voraus und erfasst nur unbeschädigte und ungeöffnete Ware des aktuellen Hauptkatalogs ohne Preisauszeichnungen. Stückkaufartikel, die für den Besteller individuell hergestellt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§11 Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche ist nach folgender Maßgabe beschränkt:
(1) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, im Falle des Vorliegens einer Garantie oder Übernahme einer Beschaffungsgarantie und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es wird darauf hingewiesen, dass evtl. Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(3) Wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Gattungsschuld handelt, wird eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(4) Unsere Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
(5) Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für den Fall, dass der Verkäufer dem Besteller den Hersteller oder Vorlieferanten einer den Schaden verursachenden Ware binnen vier Wochen nach Anzeige des Schadens mitteilt, wird eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(6) Wir weisen darauf hin, dass in unserem Katalog trotz sorgfältiger Korrektur Druck- und Bildfehler, Schreibfehler, Irrtümer und offenkundige Unrichtigkeiten nicht ausgeschlossen werden können.
§12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Warenkauf - CISG).
(2) Sofern der Besteller Kaufmann ist und nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, ist unser Geschäftssitz in 94078 Freyung Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 01.06.2023